Das Landesnaturschutzgesetz NRW wurde am 9. November 2016 verabschiedet und trat am Tage der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW in Kraft.

Es bringt wesentliche Verbesserungen:

1. Das Reiten im Wald ist grundsätzlich auf allen Fahrwegen gestattet. Nach Definition sind Fahrwege befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege.

2. Hunde dürfen mitgeführt werden.

3. Das Führen von Pferden in der freien Landschaft und im Wald richtet sich nach den Vorschriften über das Reiten. Das Führen von Pferden im Wald ist darüber hinaus auf allen Wegen gestattet. Den Wortlaut des Gesetzes findet ihr hier.