In einigen benachbarten Regionen wie dem Rheinland oder Niedersachsen treten momentan vermehrt Infektionskrankheiten wie Influenza bei Pferden auf. Mehrere Turnierveranstaltungen mussten dort bereits vorsichtshalber abgesagt werden.

Die Handorfer Islandpferdetage sind zur Zeit glücklicherweise nicht von einer Absage bedroht. Im Interesse der Gesundheit aller teilnehmenden Pferde weisen wir nachdrücklich auf die geltenden Influenza-Impfbestimmungen des IPZV (IPO § 12.1, Seite 6, PDF) hin:

  • Grundimmunisierung: Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen. Die ersten zwei Impfungen müssen im Abstand von 28 bis höchstens 70 Tagen erfolgt sein bzw. erfolgen. Die dritte Impfung muss im Abstand von sechs Monaten (+/- 21 Tagen) nach der zweiten Impfung erfolgt sein bzw. erfolgen.
  • Wiederholungsimpfungen müssen im Abstand von sechs Monaten (+/- 21 Tagen) erfolgt sein bzw. erfolgen.
  • Eine Turnierteilnahme ist möglich, wenn
    • bei Grundimmunisierung die ersten zwei Impfungen erfolgt sind und nach der zweiten Impfung der Grundimmunisierung 14 Tage vergangen sind, oder
    • bei Wiederholungsimpfungen sieben Tage nach der letzten Impfung vergangen sind und die Wiederholungsimpfung in einem Abstand von bis zu höchsten sieben Monaten + 21 Tagen erfolgt ist.

Wir behalten uns vor, die Equidenpässe/Impfpässe der teilnehmenden Pferde direkt bei der Einfahrt zum Turniergelände zu kontrollieren. Ohne regelkonforme Impfung sind weder eine Teilnahme noch ein Verbleib auf dem Turniergelände möglich.  Dass nur Pferde aus gesunden Beständen zum Turnier mitgebracht werden, ist sicherlich auch für alle Reiter eine Selbstverständlichkeit.

Vielen Dank für Euer Verständnis und Eure Mithilfe!