Das Landesnaturschutzgesetz NRW wurde am 9. November 2016 verabschiedet und trat am Tage der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW in Kraft.
Es bringt wesentliche Verbesserungen:
1. Das Reiten im Wald ist grundsätzlich auf allen Fahrwegen gestattet. Nach Definition sind Fahrwege befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege.
2. Hunde dürfen mitgeführt werden.
3. Das Führen von Pferden in der freien Landschaft und im...